Hallo Kurt,
kurtjegle hat geschrieben:
Leider steht die Eiche an einer wenn auch nur mässig befahrenen Nebenstrasse. Ich habe auch schon mehrfach gelesen, dass solch ein befallener Baum noch Jahrzehnte stehen kann, nicht muss. Nach Ansicht von Landschaftsgärtnern ist ein Baum an diesem Standort zu fällen, da das Risiko zu gross ist, dass er mal ohne Vorwarnung bricht. Es wird die Hammerprobe empfohlen. Das heisst, man kann durch Schläge mit einem schweren Hammer am Klang feststellen, wie hohl der Stamm schon ist. Wenn neue Fruchtkörper erscheinen oder der Schäden an Ästen auftreten, werde ich den Eigentümer aufklären. Es wäre schade um diesen schönen Baum.
- Richtig,
"dass solch ein befallener Baum noch Jahrzehnte stehen kann, nicht muss"
---> Denn das "Dickenwachstum" des Baumes wird durch nur "Kernfäule" erzeugende Pilzarten praktisch nicht beeinträchtigt. Das eigentliche Problem ist, dass die Statik des Baumes reduziert wird und der Baum (sofern er nicht vorher gefällt wird) durch einem Sturm oder Regen-/Schneefall zerlegt wird. Ich zeige das einmal an einer durch "Echten Zunderschwamm" (Fomes fomentarus) befallenen Buche, die mitten im Sommer (ohne Sturm oder Schnee) durch heftigen Regen auseinander gebrochen ist.

- FomesFomentarius(Schadbild).jpg (124.13 KiB) 3897 mal betrachtet
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Nach Ansicht von Landschaftsgärtnern ist ein Baum an diesem Standort zu fällen, da das Risiko zu gross ist, dass er mal ohne Vorwarnung bricht. Es wird die Hammerprobe empfohlen. Das heisst, man kann durch Schläge mit einem schweren Hammer am Klang feststellen, wie hohl der Stamm schon ist.
- Na ja, jetzt kann ich deinen Landschaftsgärtnern" nicht so recht folgen:
(1) Den Baum gleich fällen oder (2) vor dem Fällen mittels "Hammerprobe" die Schädigung des Baumes festzustellen???
---> Die Wahrheit liegt nach m.E. in der Mitte: Der Baum sollte gefällt werden zwischen dem Auftreten der ersten Fruchtkörper und einer durch "Hammerprobe" (eine sehr unsichere Methode ---> da ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen!) feststellbaren Schädigung des Holzkerns.
(2) Ich stimme zu, dass aus versicherungstechnischen Gründen durch Fäule geschädigte Bäume, die den Verkehr gefährden könnten, besser etwas früher als notwendig zu fällen sind.
(3) Übrigens, vergleiche einmal die linke und die rechte, der Straße zugewanden Seite:
---> Für mich ist dies eh bereits jetzt ein an das "Straßenprofil" angepasster/verhunzter Baum, an dem ich die symmetrische , ausladende, majestätische Schönheit eines "Solitär-Baums nicht wirklich erkennen kann. Insofern würde mein Blutdruck nicht sehr arg steigen, wenn dieser Baum (auch wenn er in der Nähe meines Wohnortes stände) ein paar Jahre früher als zwingend notwendig gefällt würde.
(4) Ist das nicht toll, dass in der BRD fast jedes denkbare Problem geregelt ist
---> Einfach mit Stichwort "Baumkontrollrichtinie" Googeln, und schon wird man gebührend zugemüllt!!!
Grüße
Gerd