Hygrocybe psittacina? Zwei hübsche Pilze und theoretische Fr

hier kann alles gepostet werden was mit Pilzen zu tun hat. Forumsstart - 22.12.2004

Moderator: Harry

BaEd

Hygrocybe psittacina? Zwei hübsche Pilze und theoretische Fr

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Nicht wirklich selten, aber m. E. im netten Zustand. Im lichten Buchen ? Mischwald magerer Kalkboden

Naturschutz: Streng ausgelegt darf ich NICHTS aus der Natur entnehmen oder zerstören.
Ausnahmen sind bei nicht ausdrücklich geschützten ?Objekten? die Menge von Handstraußgröße oder eben das berühmte Kg a Person.
Wie verhalte ich mich bei einem seltenen oder gar geschützten Pilz korrekt? Den dürfte ich nicht einmal herumdrehen, um die Lamellen zu fotografieren oder zu dokumentieren. Somit wäre eine Bestimmung nicht möglich. Wobei sammeln in angemessener Form den Bestand nicht schadet!?!
LG Barbara
Cortinarius

Re: Hygrocybe psittacina? Zwei hübsche Pilze und theoretische Fr

Ungelesener Beitrag von Cortinarius »

Streng genommen darfst Du im Naturschutzgebiet noch nicht einmal vom Weg herunter. Aber - wenn ich einen Pilz fotografieren möchte, muß ich ihn auch von unten abbilden. Und es wird wohl kaum ein Aufseher etas sagen, wenn er uns dabei sieht. Ich komme mit zwei Pilzen aus, von denen einer mindestens am Originalstandort unberührt stehenbleibt. Im Gegenteil - viele sind froh, wenn sie sehen, daß man sich in vernünftiger Form für das NSG interessiert.
Andreas
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Re: Hygrocybe psittacina? Zwei hübsche Pilze und theoretische Fr

Ungelesener Beitrag von Andreas »

[quote=BaEd,16.10.2006, 17:14]
Naturschutz: Streng ausgelegt darf ich NICHTS aus der Natur entnehmen oder zerstören.
Ausnahmen sind bei nicht ausdrücklich geschützten ?Objekten? die Menge von Handstraußgröße oder eben das berühmte Kg a Person.
Wie verhalte ich mich bei einem seltenen oder gar geschützten Pilz korrekt? Den dürfte ich nicht einmal herumdrehen, um die Lamellen zu fotografieren oder zu dokumentieren. Somit wäre eine Bestimmung nicht möglich. Wobei sammeln in angemessener Form den Bestand nicht schadet!?!
LG Barbara
[/quote]

Hallo Barbara,

man muss unterscheiden zwischen Arten die geschützt sind (Bundesartenschutzverordnung, kurz BArtSchV) und Arten, die dies nicht sind.

Geschützte Arten dürfen in keinster Weise geschädigt werden, sofern sie nicht im Anhang der Ausnahmen geführt sind, für die eine Entnahme aus der Natur für Eigenbedarf zulässig ist.
In Deinem Fall trifft letzteres nicht zu, denn Saftlinge sind geschützt ohne Ausnahme, d.h. Du hast mit dem Umdrehen des einen Fruchtkörpers bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen.
*Räusper*das ist der Gesetzestext, nicht dass jemand nun meint es wäre meine persönliche Meinung zu diesem Thema ....*Räusperaus*

NICHT geschützte Arten, also alle Pilze die NICHT in der BArtSchV aufgeführt sind, dürfe ebenfalls NUR IN SINNVOLLEN MENGEN und NUR FÜR SINNVOLLE ZWECKE der Natur entnommen werden. Das steht im jeweiligen Kandesgesetz festgeschrieben und ist in jedem Bundesland etwas anders formuliert, dem Sinn nach jedoch in allen gleich. "Sinnvoll" ist z.B. das Sammeln zum Eigenbedarf zu Speisezwecken, aber auch die wissensachftliche Betätigung, zu der natürlich auch Dokumentation, Bestimmung und Anfertigen eines Beleges gehört.

Im NSG ist all dies nicht erlaubt, hier gilt prinzipiell dass NICHTS entnommen werden darf - außer Müll ;-) (Zitat aus einer Antwort aus der heutigen Pilzsachverständigenprüfung).
In einzelnen NSG gibt es Sonderregelungen die manches erlauben, aber das gilt dann nur für das jeweils betroffenen Gebiet und ist jederzeit widerrufbar.

Ach ja, eine ROTE LISTE ist kein Gesetz und hat auch keinerlei Gesetzesfunktion. Vom moralischen Aspekt mal abgesehen kann jeder jederzeit (für den Eigenbedarf) alle Pilze sammeln, auch wenn sie laut Roter Liste gefährdet sind.

beste Grüße,
Andreas
BaEd

Re: Hygrocybe psittacina? Zwei hübsche Pilze und theoretische Fr

Ungelesener Beitrag von BaEd »

Hallo Andreas, genau dies ist mein Dilemma. Ich weiß: auf den streng geschützten Belchenwiesen wachsen verschiedene rote Saftlinge. Dieses Wissen gibt mir aber doch nicht das Recht, einen abgezäunten Weg zu verlassen, auch wenn ich sie noch so gerne vor der Linse hätte. Ich weiß, wie verschiedene Wege 1980 aussahen und wie breitgetreten sie heute sind.
Steinpilze sind m. W. Bundesweit geschützt, dürfen aber regional u. A. hier - wie auch das geschützte Schweinsohr - ausdrücklich gesammelt werden.
LG Barbara und Danke f d A
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