Hallo Rita,
Rita hat geschrieben:
da habe ich es mir auch nicht einfach gemacht. Nach umfassener organoleptischer Prüfung erst bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß es sich bei den Riesensteinpilzen um die Art Boletus edulis aus der Gattung Boletus und der Familie Boletaceae handelt.
Nie und nimmer hätte ich es gewagt, Boletus aereus, den ich auch sehr gut kenne, zum Zwecke des Verzehrs aus seinem Biotop zu entfernen

und damit gegen ein geltendes Gesetz zu verstoßen

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Warum, frage ich mich, diese sorgfältige Überprüfung???
---> Es ist hinlänglich bekannt, dass die BartSchV ein
„Witz/Papiertiger“ ist:
(1) Sie korreliert nur zufällig mit „Rote Listen(RL)“-Arten.
(2) Sie führt Arten die in keiner mir bekannten RL auftauchen auf, die nur „in geringen Mengen und für den Eigengebrauch“ gesammelt werden dürfen.
---> Völlig überflüssig, da das „kommerzielle“ Sammeln eh durch andere Gesetze/Verordnungen geregelt wird.
---> Und nenn mir bitte einen „normalen“ Steinpilzsammler (bei dem landen gelegentlich auch noch nach Jahrzehnten (eigene Beobachtung) Gallenröhrlinge im Kochtopf „ggg“), der diverse „Steinpilzarten“ unterscheiden kann?
(3) Und welcher Kontrolleur kennt überhaupt die in der BartSchV gelisteten Pilzarten?
---> Abgesehen davon, dass „praktisch“ nicht kontrolliert wird, ist es mehr als reiner Zufall (und das erscheint dann in der Tagespresse), wenn jemand dabei erwischt wird unzulässige große Mengen an „Steinpilzen s.lat“ gesammelt hat.
(4) Die BartSchV (bezüglich Pilzen) ist (auch wenn ich mich wiederhole) m.E. „ein zahnloser Papiertiger“
---> Es ist übrigens nachgewiesen, dass der Pilzrückgang durch Biotop-Zerstörung/-Veränderung verursacht wird und nicht durch „privates“ Sammeln von „Küchenmykologen“ ---> z.B.
HIER.
(5) So nebenbei: B. aereus wird nicht einmal in der RL von Baden-Württemberg (in anderen Bundesländern sieht das etwas anders aus) erwähnt.
Grüße
Gerd
PS.:
Damit ich nicht missverstanden werde:
- Mein Beitrag sollte natürlich nicht zum „Gesetzesbruch“ auffordern.
- Und ich bin zusätzlich der Meinung, dass natürlich +-„stark gefährdete“ in seinem Sammelgebiet sehr seltene Pilzarten nicht im Kochtopf landen sollten.