Hallo Olga,
Sano hat geschrieben:
da die Kaiserlinge unter Naturschutz stehen, wurden keine weitere Aufnahmen durchgeführt.
Hmm, eine passende Antwort dazu hat "Harry" bereits geliefert:
Harry hat geschrieben:
Das versteh ich jetzt nicht ganz. Du mir doch gesagt du hättest nicht gewust was du da fotografiert hast?
- Ansonsten stelle ich einmal (provokativ wie ich bin) folgendes fest:
(1) Ich kenne kein Gesetz/keine Verordnung, das (außer in Naturschutzgebieten) verbietet einen Einzelfruchtkörper
(oder gar mehrere) von "Amanita caesarea" zwecks Untersuchung zu entnehmen!!!
(2) Richtig ist, das diese Art nach der "Bundesartenschutzverordnung" nicht für Speisezwecke gesammelt werden darf.
---> Aber auch dort wird diese Art nicht "im Fettdruck (vom Aussterben bedroht)" erwähnt.
(3) Übrigens solltest du streng unterscheiden zwischen "gesetzlichen Bestimmungen" und "Roten Listen"
(4) Und noch etwas:
---> Es ist durch langjährige Studien nachgewiesen, dass die Entnahme von Pilz-Fruchtkörpern die
"lokale Fruktifikation" statistisch nicht nachweisbar beeinträchtigt. Es sei denn, das Myzel reagiert empfindlich auf Bodenverdichtung durch Begehung, sogar ohne Fruchtkörperennahme.
---> Ok, die Suche nach neuen Standorten wird dadurch sicher nicht gefördert.
Grüße
Gerd,
der sich übrigens fragt, warum wir eine nicht an unser BRD-Klima angepasste Art schützen müssen/sollten???